R4/5/6 (845/949/1000/1100ccm). Geregelter Katalysator für Renault 4/5/6 mit 845, 949, 1100, 1108 ccm

Der Kat muss eingeschweißt werden. Das Fahrzeug bekommt die grüne Abgasplakette! Zugelassen für folgende Fahrzeuge: R5 Modell 1+2, Motortyp 688, 689, 800-C7, 800-C10, C1E, C1C, 1972-1990, 26-33KW. ABE Genehmigungsnummer: 8331,8331/1 u.2 u. 3, D653 u. 653/1. R6 ABE Genehmigungsnummer 7047-/1, Motortyp 688, 33-35kw, 1100ccm. Renault Rapid, F40 PKW, ABE Genehmigungsnummer E099,E104, Motortyp C1C u. C1E, 949 u. 1100 ccm.
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Renault bietet geregelten Katalysator für R4 und R5
Renault hat ab sofort geregelte Katalysatoren zur Nachrüstung für R4 und R5 der ersten Generation im Angebot. Die Firma Der Franzose Automobiltechnik GmbH aus dem niedersächsischen Vechta (www.franzose.de) hat in Zusammenarbeit mit Renault Deutschland die optimale Abgasreinigung für beide Modelle entwickelt.
Mit dem Nachrüstsystem an Bord erhalten die historischen Modelle die grüne Umweltplakette und dürfen unbegrenzt durch innerstädtische Umweltzonen bewegt werden. Zudem sparen ihre Halter pro 100 Kubikzentimeter Hubraum 10,30 Euro Kraftfahrzeugsteuer. Zudem eignet sich die Nachrüstlösung auch für die älteren Renault Klassiker R6, R8, R10, Caravelle und Floride sowie das leichte Nutzfahrzeug Renault 5 Rapid.
Das Katalysatorsystem ist für alle Varianten mit 845, 949, bis 1108 Kubikzentimeter Hubraum zugelassen. Mit der komplett neuen Abgasanlage erfüllen die französischen Kultmobile die Schadstoffnorm Euro 1 (Schlüssel 0477) und sind damit gleich eingestuft wie Kat-Fahrzeuge der ersten Generation. Diese bekommen per Bundesratsbeschluss vom 14. November 2007 ebenfalls die grüne Umweltplakette.